Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DAM Bauausführungen GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DAM Bauausführungen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Planungs-, Beratungs-, Ausführungs- und Bauüberwachungsleistungen als Generalunternehmer.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern einzelne Klauseln nicht zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen.

2. Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang

Grundlage der Leistungen des Auftragnehmers ist die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Leistungsbeschreibung.

Die DAM Bauausführungen GmbH erbringt Leistungen in drei Hauptphasen:

  1. Planung & Genehmigung: Bedarfsermittlung, Klärung der Aufgabenstellung und Beratung, Entwicklung erster Skizzen und Varianten, Konzeptideen, Erstellung von ersten Kostenrahmen und Kostenschätzungen, Terminplanung, Koordination mit Fachplanern und Behörden sowie Erstellung und Einreichung aller Bauantragsunterlagen.
  2. Ausführungsplanung & Vergabe: Erstellung der detaillierten Ausführungsplanung, alle erforderlichen Detail- und Konstruktionszeichnungen, Mengenermittlung, Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Einholung und Prüfung von Angeboten, Vergabevorschläge und Mitwirkung bei Vertragsabschlüssen.
  3. Bauleitung & Nachbetreuung: Vollständige Bauüberwachung und Qualitätssicherung, Termin- und Kostenkontrolle während der Ausführung, Koordination aller Gewerke und Baupartner, Durchführung von Abnahmen, Rechnungsprüfungen und Dokumentationen sowie Begleitung während der Gewährleistungszeit einschließlich Mängelüberwachung.

Der Auftragnehmer setzt keine Subunternehmer ein, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder ausdrücklicher Vereinbarung etwas anderes notwendig wird.

Änderungen, Erweiterungen oder Vertiefungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Nachtragsvereinbarung.

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Der Auftragnehmer koordiniert sämtliche Projektphasen und stimmt technische, gestalterische und organisatorische Entscheidungen mit dem Auftraggeber ab.

Der Auftragnehmer überwacht die Ausführung der Bauleistungen umfassend im Rahmen der vereinbarten Bauleitung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Fachplaner oder Dienstleister einzubeziehen, bleibt jedoch für deren Koordination verantwortlich.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und sonstigen Vorgaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können Mehrkosten verursachen.

Der Auftraggeber hat Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen zu treffen und Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer und dessen Beauftragten jederzeit Zugang zur Baustelle und zu den relevanten Räumlichkeiten, sofern dies zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig ist.

5. Leistungsänderungen und Nachträge

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung der Kosten- und Terminfolgen zurückzustellen.

Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß gesondert vereinbarter Pauschalen abgerechnet.

6. Termine und Fristen

Termin- und Bauzeitenpläne sind grundsätzlich verbindlich, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

Verzögern sich Leistungen durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe, behördliche Verzögerungen, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die Fristen angemessen.

Schadensersatzansprüche wegen Verzuges bestehen nur nach schriftlicher Mahnung und bei nachgewiesenem Verschulden des Auftragnehmers.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Honorar- oder Vergütungsmodell (z. B. Pauschalpreis, Einheitspreis, Stunden- oder Tagessätze).

Zahlungen erfolgen entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan.

Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Mahnung die Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphase bzw. nach Fertigstellung aller vertraglich geschuldeten Leistungen.

Setzt der Auftraggeber die Bauleistungen praktisch fort oder nimmt das fertig gestellte Objekt in Gebrauch, kann dies als konkludente Abnahme gelten, sofern der Auftragnehmer zuvor zur Abnahme aufgefordert hat.

Mit Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

9. Mängelansprüche und Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 634 ff. BGB.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Instandhaltung oder eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers entstehen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit; die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen von Bauverzögerungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Urheberrechte

Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen, Modelle und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der DAM Bauausführungen GmbH.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.

Eine Weitergabe oder Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist (z. B. an Behörden, Fachplaner oder sonstige an der Durchführung Beteiligte) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Gerichtsstand der Sitz der DAM Bauausführungen GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.